Der Sinn der Beweissicherung ist die Feststellung von Baumängeln vor, während oder nach der Bauabnahme. Das Ziel der Beweissicherung kann die Verhinderung von Beweisverlusten, eine gerichtliche Feststellung, die Hemmung von Verjährungsfristen oder auch die Vermeidung eines Rechtsstreits (Vergleich) sein.
Sie stellt eine beidseitige Sicherheit sowohl für private Bauherren, als auch für Unternehmen, Kommunen und Behörden dar. Einerseits kann sich der Bauherr vor unberechtigten Forderungen schützen, andererseits ist das Gutachten bei Schadenseintritt Grundlage für das Sanierungskonzept und die Kostenschätzung. Während der Baumaßnahme kann im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens ein Monitoring am Bestand durchgeführt werden. Ziel ist es, mögliche auftretende Veränderungen frühzeitig festzustellen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Wir verbinden im Rahmen unserer gutachterlichen Tätigkeit ein Höchstmaß an Sachlichkeit und Neutralität, um auch in schwierigen Schadensfällen mit dem Einbringen unserer fachlichen und ausgewogenen Einschätzung einen Weg zur einvernehmlichen Lösung aufzeigen zu können.