Die Baustellenverordnung (BaustellV) ergänzt das Deutsche Arbeitsschutzrecht und nimmt den Bauherrn, als Veranlasser eines Bauvorhabens, in die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz (SiGe) der Beschäftigten auf der Baustelle wirkungsvoll umzusetzen. Dies gilt für die Planungsphase des Bauwerks, die Ausführung des Bauvorhabens und für den späteren Unterhalt des Bauwerks.
Zur Durchführung der Sicherheitskoordination sind Spezialkenntnisse im Arbeitsschutz und die nötige Berufserfahrung erforderlich. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung unserer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo), um Ihr Risiko zu minimieren, Störungen im Bauablauf, Unfälle, Ausfallzeiten und damit Kosten zu verringern und die Qualität der Ausführung zu steigern.
Unsere stetige Weiterbildung in der ganzen Palette des Bauens und unsere programmtechnische Ausstattung ermöglichen es uns, nicht nur fachlich fundiert zu beraten und zu überwachen, sondern Ihnen mit einem Höchstmaß an Sicherheit auf der Baustelle einen greifbaren Beitrag zu einem reibungslosen und kostenoptimierten Ablauf zu garantieren.